Bewilligung

Für die Inanspruchnahme von Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie. Das ist Voraussetzung, damit ich Sie behandeln darf (und das Sie von der Krankenkasse im Nachhinein den Kassentarif refundiert bekommen.)

Der dafür notwendige Verordnungsschein muss folgende Angaben enthalten: Patientendaten (Vor- und Nachname, Adresse, Sozialversicherungsnummer), Diagnose, Verordnung für Physiotherapie, Arztstempel und dessen Unterschrift

Beispiel für die Verordnung:
  • für die Praxis:
    10 x Physiotherapie 45 Minuten
  • für Lymphdrainage:            
    10 x Lymphdrainage 45 Minuten bzw 10 x Komplexe Entstauungstherapie 45 Minuten
  • für Hausbesuch:                    
    10 x Physiotherapie 30 Minuten, 10 x Hausbesuch

Die Verordnung muss vor Therapiebeginn vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, wenn Sie bei der SVS oder der kfa versichert sind.

Dies kann per Post, Fax, Mail, persönlich oder online mittels Bürgerkarte bzw Handysignatur erfolgen.

Angehörige der ÖGK (derzeit bis 30.6.2027) und der BVAEB sind von der Bewilligungspflicht befreit. Angehörige der kfa und der SVS müssen die Verordnung VOR THERAPIEBEGINN bewilligen lassen.
Mit der Verordnung und meiner Honorarnote, kann nach der Behandlung, ein Teil der anfallenden Kosten (siehe Rückerstattungstarife bei Kosten), rückerstattet werden.